DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber)
Das Sprachenzentrum bietet die DSH-Prüfung mehrmals im Jahr an. Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie unter Termine. Aktuelle Prüfungsergebnisse finden Sie unter Aktuelles.
Voraussetzungen
An der DSH-Prüfung teilnehmen können:
- Teilnehmer mit einer aktuellen Zulassung durch das International Office der RWTH Aachen (International Office, Super C Templergraben 57, 52062 Aachen)
- Studienbewerber (als externe Teilnehmer)
Kosten
Für die Teilnahme an der DSH wird ein Prüfungsentgelt von 120 € erhoben.
Anmeldung
Die Anmeldung zur DSH-Prüfung findet ausschließlich online statt.
Den Link dazu und die Prüfungstermine finden Sie unter Termine DSH/TestDaF.
Den Link dazu und die Prüfungstermine finden Sie unter Termine DSH/TestDaF.
Inhalt und Aufbau
Mit der DSH sollen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um ein Fachstudium an einer deutschen Hochschule aufnehmen zu können. Nähere Informationen finden Sie unter Inhalt und Aufbau der Prüfung.
Bescheinigungen
Sie erhalten sofort nach bestandener mündlicher Prüfung eine vorläufige Bescheinigung.
Das DSH-Zeugnis über die bestandene Prüfung (DSH II/III) wird Ihnen spätestens sechs Wochen nach der Prüfung zugeschickt. Die Bekanntgabe des Ergebnisses innerhalb der RWTH erfolgt unmittelbar nach der Korrektur.
Über nicht bestandene Prüfungen (= nicht mindestens DSH II) werden keine Bescheinigungen ausgestellt.
Das DSH-Zeugnis über die bestandene Prüfung (DSH II/III) wird Ihnen spätestens sechs Wochen nach der Prüfung zugeschickt. Die Bekanntgabe des Ergebnisses innerhalb der RWTH erfolgt unmittelbar nach der Korrektur.
Über nicht bestandene Prüfungen (= nicht mindestens DSH II) werden keine Bescheinigungen ausgestellt.
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