DSH an der Uni Manheim

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)

Die deutschen Universitäten und Fachhochschulen verlangen einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse. Die Zulassungsstellen prüfen, ob die angegebenen Sprachkenntnisse ausreichend sind. Für die meisten Studienbewerber ist die DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) Voraussetzung zum Studium.
Durch die DSH wird die sprachliche Studierfähigkeit nachgewiesen.
Die DSH-Prüfung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Das Gesamtergebnis weist die sprachliche Studierfähigkeit auf drei Stufen aus, die das Niveau des Zertifikats bestimmen.
Sprachliche Voraussetzungen
Für eine Prüfungsteilnahme sollten bereits gehobene Mittelstufenkenntnisse vorhanden sein, entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) C1/ C2.
Die Universität Mannheim Service und Marketing GmbH bietet prüfungsvorbereitende DSH-Kurse an. Die Teilnahme an einem solchen Kurs ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der DSH-Prüfung.
Prüfungsordnung und Anerkennung
Der Prüfung liegt die DSH-Prüfungsordnung der Universität Mannheim vom 18. Dezember 2012 zu Grunde. Die Prüfungsordnung entspricht der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen“ vom 25.06.2004 und ist bei der Hochschulrektorenkonferenz registriert (176-069.05). Eine nach Maßgabe der Rahmenordnung abgelegte DSH-Prüfung wird gemäß § 6 der Rahmenordnung von allen Hochschulen und Studienkollegs in Deutschland anerkannt.
Die DSH-Prüfungsordnung der Universität Mannheim wurde am 20.02.2006 vom Fachverband Deutsch als Fremdsprache (FaDaF) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) nach § 3 Abs. 6 beschlossen.

Online-Anmeldung - INFO

Bitte melden Sie sich im Online-Portal mit einer gültigen E-Mail Adresse an.

Nach der Anmeldung wählen Sie die gewünschte und verfügbare DSH Prüfung aus, und füllen erforderlichen Felder aus.

Im zweiten Schritt müssen zwei Dokumente hochgeladen werden:

1) eine Pass- bzw. Ausweiskopie,
2) einen Sprachnachweis
(B2,2 oder C1; oder DSH 1 Zeugnis; oder Test-DaF mit mindestens 3-3-4-4)
Schicken Sie nun Ihre Bewerbung ab.
Wir prüfen im nächsten Schritt Ihre Dokumente. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung. Bitte zahlen Sie erst dann das Prüfungsentgelt.
Angebotene Zahlungsmodalitäten:
Lastschriftverfahren, Kreditkarte, oder PayPal.
Die Anzahl der Prüfungsplätze ist begrenzt. Bei vorzeitigem Erreichen der Höchstteilnehmerzahl können wir keine weiteren Anmeldungen annehmen, Sie erhalten einen Platz auf der Warteliste. Sobald ein Platz frei wird, erhalten Sie einen Prüfungsplatz per E-Mail angeboten. 
Überweisungen oder Anmeldungen im Büro werden nicht mehr akzeptiert.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne per E-Mail erreiche:
dsh@service.uni-mannheim.de


DSH Termine:

August 2015

DSH Schriftliche PrüfungSa, 29.08.15
DSH Mündliche PrüfungFr, 04.09.15 + Sa, 05.09.15
Prüfungsnummer41508 DIN3 (interne Teilnehmer)
 41508 DEX3 (externe Teilnehmer)

November 2015

DSH Schriftliche PrüfungSa, 14.11.15
DSH Mündliche PrüfungFr, 20.11.15 + Sa, 21.11.15
Prüfungsnummer41511 DIN4 (interne Teilnehmer)
 41511 DEX4 (externe Teilnehmer)

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