DSH an der LMU /DKFA

DEUTSCHE SPRACHPRÜFUNG FÜR DEN HOCHSCHULZUGANG (DSH)

Mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) weisen Sie nach, dass Ihr Deutsch ausreicht, um an einer deutschsprachigen Hochschule zu studieren.
Wir führen diese Prüfung im Auftrag der Münchner Hochschulen für Sie durch.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
  1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
  2. Vorgabenorientierte Textproduktion
  3. Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes und wissenschaftssprachliche Strukturen
Das Gesamtergebnis wird in drei Stufen ausgewiesen:
  • DSH 1: wenn mindestens 57 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil erreicht sind
  • DSH 2: wenn mindestens 67 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil erreicht sind (DSH 2 genügt in der Regel für die Immatrikulation.)
  • DSH 3: wenn mindestens 82 Prozent im schriftlichen und im mündlichen Teil erreicht sind

TERMINE

Die DSH für das Sommersemester 2015 war am 17. März 2015.

Die DSH für Bewerber in zulassungsbeschränkten Fächern (NC-Fächer): am 15. Juli 2015

Die DSH für das Wintersemester 2015/16: am 08. September 2015
Bitte beachten Sie: Für diese DSH können Sie sich nur auf dieser Seite vom 27. Juli bis zum 31. August 2015 anmelden.
Um die Räume an der Universität zu finden, hier eine Wegbeschreibung
Teilnehmer unserer Qualifizierungsstufe können alle zwei Monate (d.h. sechsmal pro Jahr) an unserer internen DSH teilnehmen (= Abschlussprüfung der Qualifizierungsstufe). Die DSH und diese Abschlussprüfung sind gleichwertig.

ANMELDUNG

Sie können sich anmelden, wenn Sie die Voraussetzung für die Immatrikulation an einer Münchner Universität erfüllen.
Die Anmeldung ist erst gültig, wenn Sie sich online angemeldet haben und die Prüfungsgebühr (110 Euro) bei den Deutschkursen bei der Universität München e.V. eingegangen ist.

Eine Anmeldung zur DSH am 15. Juli ist nicht mehr möglich.

WIE SIEHT DIE DSH-PRÜFUNG AUS?

Sie erfahren das Wichtigste in der pdf „Wie sieht die DSH-Prüfung aus?“.  Hier finden Sie z.B. eine DSH-Modellprüfung, Tipps zu den einzelnen Prüfungsteilen und Literatur zur Vorbereitung. Nutzen Sie auch unser kostenloses Training zum Hörverstehen auf unserer Website.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN DSH UND TESTDAF?

Eine Gegenüberstellung dieser beiden Prüfungen finden Sie hier.
Bei der DSH kann man zeigen, wie gut man die deutsche Sprache beherrscht.
Bei anderen Prüfungen hat man manchmal ein Zeitproblem, aber bei der DSH hat man genug Zeit, man kann bei den einzelnen Aufgaben gut nachdenken.
Die DSH ist eine schwierige Prüfung, aber wenn man viel lernt und übt, dann besteht man auch die Prüfung.
(Alejandra Verde, Argentinien)

PREIS

Prüfungsgebühr: 110 Euro

Bitte überweisen Sie die Prüfungsgebühr auf folgendes Konto:
   Deutschkurse bei der Universität München e.V.
   HypoVereinsbank München
   Konto-Nr.: 1890 012 872
   BLZ: 700 202 70
   IBAN DE09 7002 0270 1890 0128 72
   SWIFT (BIC) HYVEDEMMXXX

Teilnehmer, die nach einem Kurs der Qualifizierungsstufe die Abschlussprüfung der Qualifizierungsstufe(= DSH) ablegen, zahlen 80 Euro. 

PRÜFUNGSORDNUNG

RAHMENORDNUNG

Die DSH wird auch an den Münchner Universitäten auf der Grundlage der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen“ abgehalten, die von derHochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz im 2011 beschlossen wurde.

WEITERE ANERKANNTE ZEUGNISSE FÜR DEN HOCHSCHULZUGANG

Wenn Sie eines der folgenden Sprachzeugnisse besitzen, brauchen Sie an der DSH nicht teilzunehmen.
Diese Zeugnisse werden ebenfalls als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt:
  • das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung (Gymnasium, Fachhochschule, Studienkolleg, Hochschule usw.);
  • das Zeugnis über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) Stufe 2 an der LMU oder an anderen deutschen Universitäten;
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Länder der BRD, Stufe II (4 x C1);
  • das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) oder das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS), verliehen vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität;
  • das Zeugnis über die bestandene Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts;
  • die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München;
  • der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaf) mit der Niveaustufe 4 in allen vier Teilfertigkeiten.

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire